France Telekom bestraft, Überkreuzbeteiligung in Asien
10. April 2009 – 13:16 UhrEin Urteil gegen France Telekom wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in Frankreich hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Das höchste europäische Gericht teilte mit, dass der Gerichtshof befunden habe, dass sich das Gericht der ersten Instanz in keiner Weise bei der Strafzumessung für France Telekom geirrt habe. 2003 hatte die Europäische Kommission eine Geldbuße in Höhe von 10,35 Millionen € gegen den Telekommunikationskonzern verhängt. France Telekom war dagegen in Berufung gegangen. 2007 war diese Berufung bereits vom Gericht der ersten Instanz abgewiesen worden.
Der France Telekom Sparte Wanadoo war damals von der Kommission auch noch vorgeworfen worden, dass man zwischen 2001 und 2002 Kunden zu niedrige Preise für den Zugang zum Hochgeschwindigkeitsnetz im Internet offeriert hatte. Auf diese Art und Weise habe France Telekom nicht kostendeckend arbeiten können. Mit diesem Gebaren habe der französische Konzern versucht, seine Rivalen von diesem Markt fernzuhalten, so die Europäische Kommission.
Während France Telekom mit der Justiz zu kämpfen hat, erwägen der japanische Speicherchiphersteller Elpida und Taiwan Memory Co (TMC) eine Überkreuzbeteiligung. Damit soll eine Partnerschaft untermauert werden, die bereits in der letzten Woche angekündigt worden war. Der japanische Konzern erklärte, dass TMC eine Beteiligung an Elpida von 10% erhalten könnte.
TMC ist die von Taiwans Regierung initiierte Chipholding. Im Gegenzug für die 10% an Elpida soll der japanische Speicherchiphersteller auch Anteile von TMC erhalten. Nach der Verkündung der anstehenden Überkreuzbeteiligung gingen die Aktien von Elpida zwei Tage in Folge nach oben.
Quelle: Reuters, FTD















