Online-Durchsuchungen: Weg für das umstrittene BKA-Gesetz ist frei
18. Dezember 2008 – 18:29 UhrFrei ist der Weg für das lange umstrittene BKA-Gesetz. Einen Kompromiss billigte gestern der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Somit besteht die Möglichkeit, dass das BKA-Gesetz bereits morgen von Bundesrat und Bundestag verabschiedet wird. Von einer Einigung auf ganzer Linie sprachen SPD und CDU. Grundsätzlich von einem Richter genehmigt und überwacht werden müssen demnach die Online-Durchsuchungen. Man hat außerdem die Zuständigkeiten der Länderpolizeien und des BKA in klareren Konturen definiert. Dies geschah deshalb, damit sich beide Seiten nicht in die Quere kommen. Unverändert bleibt dagegen das Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger. Allerdings werden davon nur Abgeordnete, Strafverteidiger und Seelsorger erfasst. Für Ärzte, Journalisten und Rechtsanwälte gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nicht mehr. Deshalb wurde diese Regelung im Vorfeld auch heftig kritisiert. Dem Druck der SPD mussten CDU und CSU beim Thema Online-Durchsuchungen nachgeben. Dennoch sprach der Fraktionsgeschäftsführer der Union Norbert Röttgen von einem guten Kompromiss, der rechtsstaatlich und vernünftig sei. Abgelehnt wurde der Kompromiss hingegen von der FDP und den Grünen. „Meine Partei wird gegen das Gesetz entsprechend verfassungsrechtlich vorgehen“, kündigte Grünen-Geschäftsführer Volker Beck an. Auch der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum will trotz der Entschärfung des Gesetzes vor das Verfassungsgericht ziehen. Der Jurist erklärte: „Ich werde gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf ist nämlich nichts repariert. Deshalb werde ich die Klage Anfang Januar einreichen.“ Der FDP-Politiker hatte mit mehreren anderen Klägern bereits im Februar in Karlsruhe das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz mit der Option der Online-Durchsuchung zu Fall gebracht. Baum ergänzt: „Mangelhaft bleiben vor allem der Schutz der privaten Lebensgestaltung sowie das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten und Ärzte.“















