BKA-Gesetz im zweiten Anlauf erfolgreich
23. Dezember 2008 – 01:39 UhrNach einem ersten gescheiterten Versuch im November ist das BKA-Gesetz am Freitag schließlich doch erfolgreich durch den Bundesrat gekommen. Hauptkritikpunkte beim ersten Ablehnen war die geplante Online-Durchsuchung ohne Richterentscheid sowie das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte, Anwälte und Journalisten. In einem Vermittlungsverfahren wurde beschlossen, die Online-Durchsuchung nur mit richterlicher Zustimmung zu erlauben. Obwohl der Patienten-, Mandanten- und Informantenschutz durch das Gesetz weiterhin eingeschränkt wird konnte es eine äußerst knappe Mehrheit von 35 zu 34 Stimmen gewinnen. Zuvor wurde es am Donnerstag ohne erneute Diskussion durch den Bundestag gewunken. Nach einer Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler kann es bereits zum 01.01.2009 in Kraft treten.
Neben Ärzten, Anwälten und Journalisten planen auch prominente Poltiker vor dem Verfassungsgericht gegen das Gesetz zu klagen, darunter der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum und der frühere Bundestagsvizepräsident Burkard Hirsch (beide FDP). Auch der Parteivorsitzende der Grünen Volker Beck will mit seiner Partei verfassungsrechtlich dagegen vorgehen.
Trotz des Erfolgs des Gesetzes ist Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble nicht mit dem Ergebnis zufrieden. Er hält die Richterbeschlüsse besonders in Eilfällen für unnötige Zeitverschwendung und erwartet, dass bereits in wenigen Jahren erneut darüber diskutiert werden wird. Der Verfassungsbeschwerde gibt er jedoch keine Chance auf Erfolg. So sagte er gegenüber dem ZDF, er sei sich sicher, dass das Gesetz in allen Punkten dem Grundgesetz entspreche.
Wäre es nach der CDU gegangen wäre das Gesetz wohl schon vor 2 Jahren in Kraft getreten. Bisher hat sich die SPD in der großen Koalition dagegen gestemmt, willigte aber schließlich doch ein. Auch heute gibt es dennoch noch einige kritische Stimmen innerhalb der SPD, die die Grundrechte durch das Gesetz eingeschränkt sehen und die SPD für ihre Zustimmung beim Gesetz kritisieren.















