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Facebook unterliegt StudiVZ vor Gericht

25. Juni 2009 – 08:22 Uhr

Eine Niederlage musste das kalifornische Internetnetzwerk Facebook im Kopier-Streit mit seinem deutschen Konkurrenten StudiVZ einstecken. Obwohl sich beide Angebote im Aufbau sehr ähneln, haben die Richter des Landgerichts Köln einer Klage der Amerikaner gegen StudiVZ in allen Punkten nicht stattgegeben. Das Gericht teilte mit, dass trotz nicht zu übersehender Ähnlichkeiten und Übereinstimmungen der beiden Internetseiten nach Auffassung der zuständigen Richter keine unlautere Nachahmung vorliege. „Es fehlt die hierfür erforderliche Herkunftstäuschung.“

StudiVZ war von Facebook vorgeworfen worden, Quellcodes des Unternehmens aus dem Silicon Valley illegal kopiert zu haben sowie das soziale Netzwerk nachzuahmen. Lediglich von nicht hinreichend konkreten Vermutungen sprachen die Kölner Richter in Bezug auf die Kopie von Facebooks Programmcode.

Für Facebook kam dieses klare Urteil überraschend. Dahingehend, dass StudiVZ sich illegal Zugang zum Quellcode der Facebook-Software verschafft habe, hatte sich das Unternehmen eine Bestätigung seines Vorwurfs erwartet. Man ging jedoch nicht davon aus, dass gleich über die gesamte Klage eine Entscheidung gefällt würde. Ein Facebook-Sprecher teilte mit: „Insbesondere, weil das Gericht sich nicht die Zeit nahm, das Beweismaterial zu sichten, sind wir von der Entscheidung sehr enttäuscht. Wir erwägen allerdings prozesstechnische Alternativen, einschließlich einer Berufung.“

Bei Facebook heißt es weiter, dass man zuversichtlich sei, dass ein Gerichtsentscheid, der systematisches illegales Kopieren des Codes, der Website und der Technologie eines anderen Erfinders zulässt, in den Vereinigten Staaten, in Europa oder Deutschland nicht bestätigt werde.“

Naturgemäß hat man bei StudiVZ da eine andere Meinung. StudiVZ-Chef Markus Berger-de León war natürlich überglücklich: „Wir freuen uns sehr über das Urteil. Die Botschaft, die die Richter damit gesendet haben, ist doch eindeutig!“

Quelle: FTD

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