Neuerungen der IT- und Telekommunikationsbranche im Jahr 2009
26. Dezember 2008 – 17:45 UhrVor einigen Veränderungen im nächsten Jahr steht die Deutsche IT -und Telekommunikationsbranche. Neben den aufgrund der Wirtschaftskrise erwarteten Einbußen in der IT- und Telekommunikationsbranche für 2009, stehen für Verbraucher und Unternehmen auch einige gesetzliche Änderungen ins Haus. Die wichtigsten Veränderungen werden im folgenden zusammengefasst.
Erweiterung der Pflichten zur Datenspeicherung
Für sechs Monate werden ab 1.1.2009 zusätzliche Kommunikationsdaten von Unternehmen und Bürgern gespeichert. Dazu zählen die Protokollierung von IP-Adressen bei der Internetnutzung sowie die E-Mail-Adressen von Absender und Empfänger beim Versand elektronischer Nachrichten. Gespräche per Internettelefonie werden zu Beginn und zum Ende hin gespeichert, außerdem deren Rufnummern erfasst.
Umstrittene Vorratsdatenspeicherung
Die Verbindungsdaten von Telefongesprächen im Mobilfunk und im Festnetz werden bereits seit 2008 aufgezeichnet. Neben den Gesprächsteilnehmern und der Uhrzeit beziehungsweise wann und von wem gemailt wurde, wird auch der Inhalt der Telefonate und der E-Mails gespeichert. Alle Anbieter von E-Mail-Diensten, Internetprovider und Telefongesellschaften sind von der Speicherpflicht betroffen. Zur Prävention und Verfolgung von Straftaten sollen die Daten den Ermittlungsbehörden dienen. Juristisch sehr umstritten ist allerdings diese so genannte Vorratsdatenspeicherung. Für 2009 wird dahingehend eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet.
Steigende Rundfunkgebühren
Die Rundfunkgebühren für die Nutzung von TV, Radio sowie Internet fähigen Handys und Computern steigen ab Januar 2009. Um 0,95 € auf 17,98 € steigt dabei die Gebühr für den TV-Empfang. Einer Steigerung von rund 6% entspricht dies. 4% (um 0,24 € auf 5,76 €) steigt die Gebühr für Radios beziehungsweise Handys und Internet fähige Computer.
Entsorgung alter Telefone
Bald ein neues Gerät zulegen müssen sich Nutzer von bestimmten schnurlosen Telefonen. Funktelefone der alten Standards CT1+ und CT2 sind davon betroffen, da ab Januar deren Frequenzbereiche anderweitig genutzt werden. Diese Geräte dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr benutzt werden.
Quelle: pressebox.de/pressemeldungen/bitkom-ev/boxid-227817.html















