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Nationalbibliothek will gesamtes deutsches Internet archivieren

24. Oktober 2008 – 18:50 Uhr

Seit einigen Tagen müssen Webseitenbetreiber Kopien ihrer Inhalte an die Deutsche Nationalbibliothek weitergeben. Das besagt die von der Bundesregierung im aktuellen Bundesgesetzblatt publizierte Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek. Sie erweitert das DNB-Gesetz, das bereits seit 2006 in Kraft ist um eine Erklärung, welche Internetpublikationen von der Pflichtabgabe und Archivierung betroffen sind.

Seit der Bekanntgabe im Mai letztes Jahres ist diese Verordnung allerdings ebenso wie das DNBG selbst stark umstritten. Nach dem DNBG haben alle Publizisten die Pflicht, Kopien ihrer veröffentlichten physikalischen Medienträger wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, aber auch unkörperlicher und in öffentlichen Netzen dargestellter Publikationen bei der DNB abzugeben. Andernfalls besteht die Gefahr mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro abgemahnt zu werden.

Die Verordnung umfasst alle Webseiten mit Ausnahme „lediglich privaten Zwecken dienende[r] Websites“. Außerdem kann die Nationalbibliothek auf den Erhalt von Netzpublikationen, die auch anderweitig veröffentlicht werden, verzichten. Die „Pflichtexemplare“ der Webseiten betreffen aber nicht nur den Textinhalt, sondern auch Multimedia-Inhalte wie Bilder, Videos und Sounds. Am liebsten wäre es der DNB, dass die Kopien per FTP und als PDF-Dateien auf ihre Server hochgeladen werden, aber auch das ZIP-Dateiformat soll akzeptiert werden.

Hinter der Verordnung steht das Ziel, die Regelung durch das DNBG handhabbarer zu machen. Allerdings fehlt, wie bei der Impressumspflicht für kommerzielle Webseiten auch, eine Definition und Abgrenzung privater Websites gegenüber kommerziellen oder gewerblichen. Deshalb bleibt auch nach der Verordnung unklar, ob Blogs, Foren und Wikis unter die Abgabepflicht fallen. Nach eigenen Angaben wünscht sich das nämlich die Deutsche Nationalbibliothek.

Ausgenommen werden von der Abgabepflicht sollen unter anderem auch Vorab- und Testversionen, die nach Veröffentlichung der endgültigen Version wieder vom Netz genommen werden, Nutzerwerkzeuge für bestimmte Internetdienste und Verfahrensbeschreibungen. Auch Newsletter ohne Webarchiv und Publikationen, die von Rundfunkprodukten abgeleitet sind, wenn sie nicht von Dritten veröffentlicht wurden. Wie die Nationalbibliothek diese enormen Datenmengen speichern will ist eine andere Sache, die wahrscheinlich auf den Steuerzahler zurückfällt.

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