Kritik von IT-Clubs an der Beschlagnahmung von Festplatten
29. Dezember 2008 – 09:32 UhrDas Grundrecht im Hinblick auf die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme verbietet, dass in Zukunft komplette Speichermedien oder Rechner im Hinblick auf eine beliebige Straftat durchsucht oder beschlagnahmt werden dürfen. Auf dem „25. Chaos Communication Congress“ in Berlin trat dies jetzt zu Tage. Ein Richter des Landgerichtes Berlin klärte die Mitglieder der teilnehmenden IT-Clubs darüber auf. Ulf Buermeyer sagte, dass bevor solch eine Durchsuchung gestartet würde, allein eine richterliche Anordnung und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nötig sei. Ansonsten dürften Strafverfolgungsbehörden im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung keine Festplatten zum Auffinden von Beweismitteln an sich nehmen.
Dennoch gibt es im Hinblick auf Paragraph 110 der Strafprozessordnung eine prinzipiell zulässige Beschlagnahme in Bezug auf wesentliche Computerbausteine. Dies geschehe mit gewissen Abstrichen und ist der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einschränkung heimlicher Online-Durchsuchungen geschuldet.
Für Kritik sorgt die derzeitige Praxis von Hausdurchsuchungen, bei denen Festplatten eingezogen werden. schon seit längerem. Hier begehren Datenschützer und Experten auf. Die Zahlen, die allein die Ansprechstelle Kinderpornographie in Bayern zuletzt veröffentlichte sprechen für sich. Schließlich wurden dort im Rahmen der Operation „Smasher“ rund 1.000 Computer sichergestellt. Hinzukamen 44.000 Datenträger. Dabei gehen die Experten des Landeskriminalamt Schritt für Schritt vor. Man sichert erst den Arbeitsspeicher bei einem laufendem Rechner. Dann zieht man den Stecker ohne den PC runter zu fahren. Die Platte wird anschließend ausgebaut und man zieht ein Image. Die eigentliche Sichtung der Dateien wird erst danach ins Leben gerufen. Diese sourct das Landeskriminalamt in der Regel an externe Dienstleister aus. Oft schon müsse so der Verlust von Festplatten beklagt werden, außerdem könne man sich kaum vor Manipulationen schützen, so die IT-Clubs.
Quelle: heise.de















